zurück Werden vom Bieter zeitlich nacheinander mehrere Hauptangebote vorgelegt, könnte der Anschein entstehen, nur das zeitlich letzte soll Geltung haben. (Anm. GRÜNHAGEN) BGH, Urteil vom 29.11.2016 - X ZR 122/14 Weiterlesen 16.06.2017 1.3 Kommunikation, E-Vergabe