Bieter haben EU-Rechtsschutzmöglichkeiten, wenn europaweites Vergabeverfahren objektiv erforderlich ist, der Auftraggeber aber nur nationales Vergabeverfahren durchgeführt hat, Erkennbarkeit der Rechtswidrigkeit entscheidend. (Anm. GRÜNHAGEN)
OLG München, Beschluss vom 02.06.2016 - Verg 15/15