zurück Versagung der Akteneinsicht nur nach umfassender Abwägung, wenn Beteiligte Geheimhaltungsinteresse in Anspruch nehmen und dies nachvollziehbar begründen. (Anm. GRÜNHAGEN) OLG München, Beschluss vom 28.04.2016 - Verg 3/16 Weiterlesen 10.01.2017 1.5 Bieterrechte / Rechtsschutz