zurück Nimmt der Beschwerdeführer die Beschwerde zurück, hat er regelmäßig die Verfahrenskosten zu tragen. (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht) OLG München, Beschluss vom 08.06.2017 - Verg 14/16 Weiterlesen 23.10.2018 1.5 Bieterrechte / Rechtsschutz