zurück Intransparente Auswahlkriterien sind rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist rügen. Nur schwerwiegende Fehler werden von Amts wegen berücksichtigt. (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht) OLG München, Beschluss vom 10.08.2017 - Verg 3/17 Weiterlesen 23.10.2018 1.5 Bieterrechte / Rechtsschutz