Ob im Unterschwellenbereich eine Pflicht besteht, ein fehlerhaftes Vergabeverfahren nach Aufhebung zu wiederholen, ist bei Erledigung nicht zu entscheiden. (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht)
OLG München, Beschluss vom 19.06.2017 - 21 W 314/17