Trotz Zuschlagsverbot bei sofortiger Beschwerde geschlossene Verträge sind nichtig und die Auftragsdurchführung kann untersagt werden. (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2016 - Verg 40/16 (aufgehoben)