zurück

Eine unzulässige De-facto-Vergabe kann auch im Falle von Vertragsänderungen nur innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss geltend gemacht werden. (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.2016 - 11 Verg 12/15
1.5 Bieterrechte / Rechtsschutz