zurück Eine unzulässige De-facto-Vergabe kann auch im Falle von Vertragsänderungen nur innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss geltend gemacht werden. (Anm. GRÜNHAGEN) OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.2016 - 11 Verg 12/15 Weiterlesen 10.01.2017 1.5 Bieterrechte / Rechtsschutz