zurück

Kein Eilrechtsschutz, wenn Unternehmen wegen Gefahr der Verhängung einer Vergabesperre mehr als einen Monat Zeit verstreichen lässt, Verfahren einzuleiten. (Anm. GRÜNHAGEN)

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13.04.2016 - 4 HK O 1154/16
1.5 Bieterrechte / Rechtsschutz