zurück Erklärungen oder Nachweise, die körperlich vorliegen, aber nicht den Vorgaben entsprechen, "fehlen" nicht, Bieter darf "fehlerhafte Unterlagen" nicht inhaltlich nachbessern (Anm. GRÜNHAGEN) OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.08.2019 - 15 Verg 10/19 Weiterlesen 13.01.2020 2.5 Form, Prüfung, Wertung