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Erfolgt die sofortige Beschwerde nach Ablauf der Beschwerdefrist der fiktiven Entscheidung (Fünf-Wochen-Frist), die sofortige Beschwerde unzulässig (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.07.2019 – 15 Verg 5/19
1.5 Bieterrechte / Rechtsschutz