Die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank durch Verwaltungsakt hat vertraglichen Charakters und unterfällt dem Konzessionsvergaberecht. (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht)
OLG Hamburg, Beschluss vom 01.11.2017 - 1 Verg 2/17