zurück Die Übertragung öffentlich-rechtlicher Aufgaben an einen Zweckverband als "echte" Kompetenzverlagerung ist kein öffentlicher Auftrag. (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht) OLG Celle, Beschluss vom 03.08.2017 - 13 Verg 3/13 Weiterlesen 23.10.2018 1.1 Anwendung des Vergaberechts