zurück

Ausschluss wegen nicht beigebrachter Referenzen nur möglich, wenn diese wirksam aufgestellt und nicht unangemessen den Markt einschränkend sind. (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2018 - Verg 4/18, vorhergehend: VK Rheinland, 21.12.2017 - VK VOL 23/17
2.4 Eignung