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Bankbescheinigung, die finanzieller Mittel bestätigt, darf nur bei berechtigtem Grund gefordert werden und muss objektiv beibringbar sein. (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht)

EuGH, Urteil vom 13.07.2017 - Rs. C-76/16
2.4 Eignung