zurück Bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten (Aufgreifschwelle 20 % oder ggf. darunter) können Wettbewerber (z.B. zweitplatzierter Bieter) verlangen, dass der Auftraggeber eine genaue Prüfung der Preisbildung vornimmt. (Anm. GRÜNHAGEN) BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16 Weiterlesen 16.06.2017 2.5 Form, Prüfung, Wertung