zurück Bei der E-Vergabe müssen Unterlagen verschlüsselt eingereicht werden, abweichende Angaben des Auftraggebers gehen zu Lasten der Bieter. (Anm. GRÜNHAGEN) OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2017 - 15 Verg 2/17 Weiterlesen 15.06.2017 2.5 Form, Prüfung, Wertung