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Bei der E-Vergabe müssen Unterlagen verschlüsselt eingereicht werden, abweichende Angaben des Auftraggebers gehen zu Lasten der Bieter. (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2017 - 15 Verg 2/17
2.5 Form, Prüfung, Wertung