zurück Auftraggeber muss Zugang zur Angebotsabgabe ermöglichen, wenn Bieter Abgabeort nicht erreichen können, ist Zurückversetzung notwendig. (Anm. GRÜNHAGEN) OLG Frankfurt, Urteil vom 21.03.2017 - 11 U 10/17 Weiterlesen 15.06.2017 2.5 Form, Prüfung, Wertung