zurück Unbestimmte Leistungsbeschreibungen sind rechtswidrig, „Abweichen“ des Bieters kann dann nicht zum Ausschluss führen. Zulassung eigener AGB untypisch. (Anm. GRÜNHAGEN) OLG München, Beschluss vom 21.04.2017 - Verg 1/17 Weiterlesen 15.06.2017 2.5 Form, Prüfung, Wertung