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Unbestimmte Leistungsbeschreibungen sind rechtswidrig, „Abweichen“ des Bieters kann dann nicht zum Ausschluss führen. Zulassung eigener AGB untypisch. (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG München, Beschluss vom 21.04.2017 - Verg 1/17
2.5 Form, Prüfung, Wertung