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Leistungsbestimmungsrecht gegeben, wenn sachlich gerechtfertigt, auftragsbezogene Gründe angegeben und willkürfrei getroffen, Gründe tatsächlich vorhanden sind und Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2016 - Verg 1/16
2.2 Vorbereitung und Vergabeunterlagen