zurück Direktvergabe zulässig bei akuten Gefahrensituationen, die zum Schutz von Leib und Leben ein sofortiges Handeln erfordern. (Anm. GRÜNHAGEN) OLG Dresden, Beschluss vom 21.09.2016 - Verg 5/16 Weiterlesen 10.01.2017 2.1 Verfahren / Methoden