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Eine nicht beschreibbare Aufgabenlösung kann dadurch gekennzeichnet sein, dass die Lösung in Verhandlungen von den Beteiligten entwickelt werden soll. (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2016 - Verg 49/15
2.1 Verfahren / Methoden