zurück Eine nicht beschreibbare Aufgabenlösung kann dadurch gekennzeichnet sein, dass die Lösung in Verhandlungen von den Beteiligten entwickelt werden soll. (Anm. GRÜNHAGEN) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2016 - Verg 49/15 Weiterlesen 10.01.2017 2.1 Verfahren / Methoden