Steinway & Sons-Flügel: Es obliegt dem Auftraggeber, die an die zu beschaffenden Gegenstände zu stellenden funktionalen, technischen und ästhetischen Anforderungen nach seinem Bedarf festzulegen. (Anm. GRÜNHAGEN)
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.09.2016 - 15 Verg 7/16