Ein Nachprüfungsverfahren ist trotz bereits erfolgtem Zuschlag noch statthaft, wenn der AG gegen seine Vorabinformations- und Wartepflicht verstoßen hat. (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2017 - Verg 38/16