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Hat ein Unternehmen keine echte Chance auf den Zuschlag (z.B. bei Änderungen der Vergabeunterlagen), besteht trotz Fehler des AG kein Schadensersatzanspruch. (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht)

LG Köln, Urteil vom 07.11.2017 - 33 O 192/16 (nicht rechtskräftig)
1.5 Bieterrechte / Rechtsschutz