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Bei verzögerten Zuschlagserteilungen (z.B. in Folge eines Nachprüfungsverfahrens) muss der Auftraggeber auch vorvertragliche Behinderungskosten ersetzen. (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Rostock, Urteil vom 14.03.2017 - 4 U 69/12
3.2 Auftragsänderung