zurück Bei verzögerten Zuschlagserteilungen (z.B. in Folge eines Nachprüfungsverfahrens) muss der Auftraggeber auch vorvertragliche Behinderungskosten ersetzen. (Anm. GRÜNHAGEN) OLG Rostock, Urteil vom 14.03.2017 - 4 U 69/12 Weiterlesen 16.06.2017 3.2 Auftragsänderung