Kanzleibrief Covid-19 Vergaberecht
COVID-19 Corona Pandemie: Modifizierte Anwendung des Vergaberechts gemäß Rundschreiben BMWi vom 19.03.2020 und BMI vom 27.03.2020 wie folgt:
- Oberschwelliges und unterschwelliges Vergaberecht bleiben anwendbar.
- Unkomplizierte Expressbeschaffungen zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Pandemie sind als Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb form- und fristlos, ggf. auch als Direktvergabe, möglich.
- Auftragsänderungen und -erweiterungen zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Pandemie werden empfohlen und sind leicht zu begründen.
Bei krisenbezogenen Beschaffungen stehen damit das Beschaffungsmarketing, die einvernehmliche Beschreibung der Liefer- und Dienstleistungen, die rechtssichere Gestaltung der Vertragsverhältnisse und somit die Vorbereitung der qualitätsgerechten, kurzfristigen Leistungserbringungen im Vordergrund. Das Wettbewerbsgebot tritt insoweit zurück.
Dazu im Einzelnen: