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Bei einem Preisabstand von 24 % zum Angebot des nächstplatzierten Bieters ist der Kalkulationsirrtum erkennbar und aufzuklären (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Dresden, Beschluss vom 02.07.2019 - 16 U 975/19
2.5 Form, Prüfung, Wertung