zurück Bei einem Preisabstand von 24 % zum Angebot des nächstplatzierten Bieters ist der Kalkulationsirrtum erkennbar und aufzuklären (Anm. GRÜNHAGEN) OLG Dresden, Beschluss vom 02.07.2019 - 16 U 975/19 Weiterlesen 13.01.2020 2.5 Form, Prüfung, Wertung