zurück Vor Widerruf des Zuwendungsbescheides muss die Behörde auch bei einem Vergaberechtsverstoß den ihr zustehenden Ermessensspielraum erkennen und prüfen. (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht) VG Schleswig, Urteil vom 13.12.2017 - 12 A 205/15 Weiterlesen 23.10.2018 1.6 Zuwendungsempfänger