zurück Aufklärungsfrist von weniger als einer Woche nicht unangemessen kurz, wenn Bieter Kenntnis vom Erläuterungsbedarf hat. (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2017 - Verg 54/16 Weiterlesen 23.10.2018 2.5 Form, Prüfung, Wertung