zurück Rückforderung Fördermittel erfolgt dann, wenn der Zuwendungsempfänger ohne Zustimmung einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorgenommen hat, dies gilt auch bei Zustimmung zu einer anderen Teilmaßnahme. (Anm. GRÜNHAGEN) VGH Bayern, Urteil vom 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037 Weiterlesen 16.06.2017 1.6 Zuwendungsempfänger