Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen vorangegangener Schlechtleistung möglich, wenn konkrete Tatsachen von einigem Gewicht vorliegen, die die Entscheidung des Auftraggebers als nachvollziehbar erscheinen lassen. (Anm. GRÜNHAGEN)
OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2017 - 13 Verg 9/16