zurück Bei Bewerbergemeinschaften bzw. Nachunternehmern ist grundsätzlich unzulässig, den proportionalen Anteil der geplanten Leistungserbringung abzufordern (Anm. GRÜNHAGEN) EuGH, Urteil vom 05.04.2017 - Rs. C-298/15 Weiterlesen 16.06.2017 2.4 Eignung