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Bei Bewerbergemeinschaften bzw. Nachunternehmern ist grundsätzlich unzulässig, den proportionalen Anteil der geplanten Leistungserbringung abzufordern (Anm. GRÜNHAGEN)

EuGH, Urteil vom 05.04.2017 - Rs. C-298/15
2.4 Eignung