zurück Unternehmen können De-facto-Vergaben auch schon im Vorfeld vorgehen – präventive Rechtsschutzmöglichkeiten. (Anm. GRÜNHAGEN) OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2016 - 15 Verg 5/16 Weiterlesen 16.06.2017 1.1 Anwendung des Vergaberechts