zurück Der Bieteraufwand für die Beteiligung am Vergabeverfahren kann auch mit offener Formulierung erstattet werden, 2/3 der Angebotskosten entsprechend. (Anm. GRÜNHAGEN) BGH, Urteil vom 31.01.2017 - X ZR 93/15 Weiterlesen 15.06.2017 2.2 Vorbereitung und Vergabeunterlagen