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Kooperationsverträge zwischen einem Abwasserzweckverband und einem Verbandsmitglied hinsichtlich Betriebsführungsaufgaben ist ein öffentlicher Auftrag. (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.03.2017 - 7 Verg 8/16
1.1 Anwendung des Vergaberechts