UVgO – Amtliche Erläuterungen des BMWi zu Anwendung des Vergaberechts
Die neue UVgO – Unterschwellenvergabeverordnung ersetzt die VOL Teil A (VOL/A) in der Fassung der Verkündung vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196a, ber. 2010 S. 755). Die UVgO orientiert sich strukturell an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schellenwerte geltenden Vergabeverordnung von April 2016.
Die UVgO tritt nicht bereits mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft, sondern wird erst durch die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung bzw. für die Länder durch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen in Kraft gesetzt. Bis dahin besteht die Anwendungsverpflichtung der VOL/A.
In diesem Fachbeitrag wird nachfolgend auf den Originalwortlaut der amtlichen Erläuterungen des BMWi (Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) Bezug genommen.