zurück Dokumentationsmangel führt zur Rechtswidrigkeit des Verfahrens, wenn Inhalt eines Aufklärungsgespräches strittig und nicht ordnungsgemäß dokumentiert ist. (Anm. GRÜNHAGEN) OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2016 - 13 Verg 10/15 Weiterlesen 10.01.2017 1.2 Dokumentation / Vergabevermerk