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Dokumentationsmangel führt zur Rechtswidrigkeit des Verfahrens, wenn Inhalt eines Aufklärungsgespräches strittig und nicht ordnungsgemäß dokumentiert ist. (Anm. GRÜNHAGEN)

OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2016 - 13 Verg 10/15
1.2 Dokumentation / Vergabevermerk