zurück Fördermittel müssen zurückgezahlt werden, wenn unzulässigerweise vom Grundsatz des Vorrangs des offenen Verfahrens abgewichen wird. (Anm. GRÜNHAGEN) VG Münster, Urteil vom 07.09.2016 - 9 K 3118/12 Weiterlesen 10.01.2017 1.6 Zuwendungsempfänger