zurück Bietergemeinschaftsmitglied kann nach Auflösung der BIEGE an deren Stelle treten und im eigenen Namen am Vergabeverfahren teilnehmen. (Anm. GRÜNHAGEN) EuGH, Urteil vom 24.05.2016 - Rs. C-396/14 Weiterlesen 10.01.2017 2.4 Eignung