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Wird eine Pauschalvergütung im Vergabeverfahren akzeptiert, kann später kein Mindesthonorar nach HOAI abgerechnet werden. Bieter müssen die vermeidliche Rechtswidrigkeit durch Rüge im Vergabeverfahren angreifen. (Anm. GRÜNHAGEN)

BGH, Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14
3.1 Auftragsausführung