VOL/A
§ 1
Anwendungsbereich
Die folgenden Regeln gelten für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen). Sie gelten nicht
- ● für Bauleistungen, die unter die Vergabe- und Vertragsordnung für Bau- leistungen- VOB – fallen und
- ● für Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit