Plant der Auftraggeber nach Vergabe eines oberschwelligen Auftrags Sparmaßnahmen, kann bei der Neuvergabe der Wert des Folgeauftrages unterschwellig sein (Anm. GRÜNHAGEN Fachanwaltskanzlei für Vergaberecht)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2016 - Verg 21/16