zurück Inhouse-schädliche Fremdgeschäfte sind nur solche Tätigkeiten, die nicht für den Auftraggeber oder ihm zuzurechnende Stellen, sondern für private Dritte erbracht werden. (Anm. GRÜNHAGEN) OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2016 - Verg 23/16 Weiterlesen 10.01.2017 1.1 Anwendung des Vergaberechts